Stand: Juni 2026 — gültig für alle Aufträge von Langlois-IT
Inhalt
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge zwischen Dominic Langlois, handelnd unter Langlois-IT (nachfolgend "Auftragnehmer"), und Verbraucherinnen und Verbrauchern (nachfolgend "Kunde"), die IT-Dienstleistungen wie PC-Einrichtung, Netzwerk- und WLAN-Einrichtung, Smartphone-Wechsel, PC-Neuinstallation, Drucker- einrichtung oder Virenschutz/PC-Tuning in Anspruch nehmen.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde über das Kontaktformular, per Telefon oder E-Mail eine Anfrage stellt und der Auftragnehmer einen Termin sowie den Leistungsumfang bestätigt. Mündliche Absprachen vor Ort (z. B. Erweiterung des Auftrags) gelten als Vertragsänderung, sobald beide Seiten zustimmen.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Beschreibung auf der Website sowie der individuellen Absprache mit dem Kunden. Es handelt sich rechtlich überwiegend um einen Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB), da ein bestimmter Erfolg (z. B. funktionierendes WLAN, eingerichteter PC) geschuldet wird.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung nach bestem Wissen und nach dem Stand der Technik. Eine Garantie für die Behebung sämtlicher denkbarer technischer Probleme wird nicht übernommen, insbesondere nicht bei Defekten der Hardware selbst (siehe Punkt 7).
Vor Beginn der Arbeiten bietet der Auftragnehmer eine Sicherung der wichtigsten Daten des Kunden an (z. B. Fotos, Dokumente, Kontakte), soweit dies im Rahmen des gebuchten Service zeitlich und technisch möglich ist. Diese Datensicherung ist Bestandteil der jeweiligen Leistung (z. B. bei "PC neu installieren").
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass trotz sorgfältiger Durchführung ein Restrisiko des Datenverlusts (z. B. durch Hardware-Defekte während der Sicherung) nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Dem Kunden wird empfohlen, soweit möglich, bereits vor dem Termin eine eigene Sicherung besonders wichtiger Daten vorzunehmen.
Es gelten die auf der Website unter "Was genau brauchen Sie?" sowie "Was kostet die Anfahrt?" angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Die dort genannten Service-Preise sind Richtwerte für den üblichen Aufwand vor Ort. Stellt sich während der Arbeit ein deutlich höherer Aufwand heraus (z. B. starker Virenbefall, sehr alte oder beschädigte Geräte), informiert der Auftragnehmer den Kunden hierüber, bevor zusätzliche Kosten entstehen.
Die Anfahrt wird gemäß der auf der Website veröffentlichten Kilometerpauschale (aktuell 0,80 €/km, Hin- und Rückfahrt ab Markdorf) berechnet. Innerhalb von Markdorf fällt keine Anfahrtspauschale an.
Der Kunde kann nach eigener Wahl zwischen folgenden Zahlungsarten wählen:
Die gewünschte Zahlungsart wird spätestens bei Auftragsbestätigung festgelegt.
Kann das vereinbarte Ziel trotz fachgerechter Bemühungen nicht erreicht werden — zum Beispiel, weil die Ursache ein Hardware-Defekt ist, der nicht im Rahmen des gebuchten Service behoben werden kann — wird die Arbeitszeit nicht in Rechnung gestellt.
Eine bereits vereinbarte Anfahrtspauschale (siehe Punkt 5) wird in diesem Fall dennoch berechnet, da die Anfahrt unabhängig vom Ergebnis der Arbeiten erfolgt ist. Der Auftragnehmer weist den Kunden so früh wie möglich darauf hin, falls sich ein solcher Fall vor Ort abzeichnet.
Termine werden individuell nach Rücksprache vereinbart. Kann der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, wird um Absage mit angemessenem zeitlichem Vorlauf gebeten — möglichst mindestens 24 Stunden vorher, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann. Bei sehr kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen ohne vorherige Absage kann eine Aufwandspauschale für die bereits eingeplante Anfahrt berechnet werden.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen für Werkverträge. Stellt sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist heraus, dass die vereinbarte Leistung mangelhaft erbracht wurde (z. B. die eingerichtete Funktion nicht wie vereinbart funktioniert), wird der Auftragnehmer den Mangel im Rahmen einer Nachbesserung beheben. Dies bezieht sich ausschließlich auf die ursprünglich beauftragte Leistung, nicht auf neue, im Nachhinein auftretende oder unabhängige Probleme.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, uneingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für Datenverlust ist auf die in Punkt 4 genannten Grenzen beschränkt; weitergehende Ansprüche bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Schäden durch bereits vor dem Termin bestehende Defekte an Hardware oder Software des Kunden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Bei Fragen zu diesen AGB erreichen Sie uns über die im Impressum genannten Kontaktdaten.